Strafrecht
Sie sehen sich mit einem Strafantrag bzw. Anklageschrift konfrontiert?
Sie waren Opfer eine Straftat?
Individualverteidigung:
Das deutsche Strafrecht knüpft an die persönliche Verantwortung von Einzelpersonen an.
Die Verteidigung von Einzelpersonen ist deshalb einer der Schwerpunkte der Sozietät.
Hierbei setzt sich Manowski und Kollegen Rechtsanwälte gegenüber den Ermittlungsbehörden konsequent für die Rechte ihrer Mandanten ein.
Denn die Belastung durch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren ist immens.
Das Bemühen ist daher auf eine zeitnahe Verfahrenserledigung mit geringstmöglicher Öffentlichkeit gerichtet.
Sollte es dennoch zur Hauptverhandlung kommen, verfügt Manowski und Kollegen Rechtsanwälte über langjährige Prozesserfahrung.
Unternehmensvertretung Auch Unternehmen sind zuletzt verstärkt in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gelangt.
Sie erhalten öfter ungebetenen Besuch – von der Staatsanwaltschaft, der Kriminalpolizei oder der Steuerfahndung.
Die Ermittlungsbehörden durchsuchen Geschäftsräume und Produktionsstätten, stellen Betriebsunterlagen und elektronische Daten sicher.
Abgesehen von diesen mitunter erheblichen Beeinträchtigungen drohen den Unternehmen weitere Gefahren, insbesondere wenn Gewinne abgeschöpft und Bußgelder verhängt werden sollen, die teilweise erheblich sind. Manowski und Kollegen Rechtsanwälte berät und vertritt Unternehmen in diesen Fällen.
Die Kanzlei übernimmt zudem die Koordination schwieriger Umfangsverfahren, in denen eine Vielzahl von Angestellten oder sogar die gesamte Geschäftspraxis eines Unternehmens in das Blickfeld der Ermittlungsbehörden geraten sind.