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Rechtsanwaltskanzlei in Augsburg
 
Peter Manowski Ihr Partner in Sachen Recht...
 
Ich unterstütze Sie als kompetenter Partner in allen Lebenslagen, wenn es um Ihre rechtlichen Interessen geht!
 
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Vertrauen Sie mir und ich werde meine rechtliche Kompetenz für Sie einsetzen !
 
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Tel.: 0821/809959-0
Fax: 0821/809959-11.
 

Rechtsgebiete:

  • Verkehrsrecht
  • Bußgeld
  • Strafrecht
  • Zivilrecht
  • Unterhaltszahlungen
  • Scheidungsrecht
  • Erbrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Arbeitsrecht

Verkehrsrecht

Straßenverkehrsrecht

A) Zivilrecht

I. Verkehrshaftungsrecht/Unfall

• Schadensregulierung

• Schadenspositionen

• Beweislast für Schaden

• Haftungsquoten, Mitverschulden und Schadensminderung

• Verjährung und Verwirkung

• Unfälle im Ausland oder mit im Ausland versichertem Kraftfahrzeug

• Unfälle mit unbekanntem Schädiger

• Unfälle mit Kindern

• Mögliche Folgen eines Unfalles in der Haftpflicht-, Fahrzeug- u. Unfallversicherung

II. Verkehrsvertragsrecht

• Kaufrecht

• Versicherungsrecht

B) Versicherungsrecht

• Kfz-Haftpflichtversicherung

• Kaskoversicherung

• Personenversicherungen

C) Strafrecht

• Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (gem. § 142 StGB)

• Fahrlässige Körperverletzung (gem. § 229 StGB)

• Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten (gem. § 316 StGB)

• Vollrausch (gem. § 323a StGB)

• Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (gem. § 315b StGB)

• Gefährdung des Straßenverkehrs (gem. § 315c StGB)

• Verbotene Kraftfahrzeugrennen (gem. § 315d StGB)

• Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbot (gem. § 21 StVG)

• Kennzeichenmissbrauch (gem. § 22 StVG)

• Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz (gem. § 6 PflVG)

• Steuerhinterziehung der Kfz-Steuer (gem. § 370 AO i.V.m. §§ 1, 2 KraftStG)

• Unterlassene Hilfeleistung als Verkehrsteilnehmer (gem. § 323c StGB)

D) Ordnungswidrigkeitsrecht

• Straßenverkehrsordnung

• Straßenverkehrszulassungsordnung

• Fahrzeug-Zulassungsverordnung

• Fahrerlaubnis-Verordnung

E) Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten

• Bußgeldverfahren • Strafverfahren

• Eintragungen im Fahreignungsregister

• Fahrverbot

• Führerscheinentzug

• MPU-Auflage

• Fahrtenbuchauflage

F) Verkehrsverwaltungsrecht

• Recht der Fahrerlaubnis

• Straßenverkehrszulassungsrecht

 


Bußgeld

Bußgeldverfahren Definition:

Verfahren nach dem OWiG zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, also Verstößen gegen Ordnungsrecht des Bundes oder der Länder.

A) Rechtsgebiete

I. Verwaltungsrecht

• Straßenverkehrsrecht

• Datenschutzrecht

• Pass-, Ausweis- und Meldewesen

• Umwelt- u. Immissionsschutzrecht u. Abfallentsorgung

• Jugendschutzrecht

• Arbeits- u. Sozialrecht

• Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

• Vereins- u. Versammlungsrecht

• Ausländerrecht

II. Wirtschaftsrecht

• Gewerbe- u. Gaststättenrecht

• Waffen- und Sprengstoffrecht

• Naturschutzrecht III. Post-, Fernmelde- und Verkehrswesen

B) Das Verfahren und dessen Abschnitte

I. Vorverfahren

• Ermittlungen durch Ermittlungsbehörden

• Verwaltungsbehörden

• Staatsanwaltschaften und Polizei

• Ermittlungsgerichte

• Ermittlungsmaßnahmen

• Befragung von Auskunftspersonen

• Beschuldigtenvernehmung

• Zeugenvernehmung

• Identitätsfeststellung

• Festhaltung

• Durchsuchung der Person oder mitgeführter Sachen

• Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit

• Zwangsweise körperliche Untersuchungen des Beschuldigten

• körperliche Eingriffe, insbesondere Blutentnahmen

• Erkennungsdienstliche Maßnahmen

• Anfertigung von Lichtbildern

• Abnahme von Fingerabdrücken

• Vornahme von Messungen

• Ähnliche Maßnahmen, z.B. Videoaufnahmen

• Erlass eines Bußgeldbescheides

II. Zwischenverfahren

• Einspruch gegen Bußgeldbescheid

• Entscheidung der Verwaltungsbehörde über Einspruch Einstellung des Verfahrens oder Übergabe an die Staatsanwaltschaft

III. Gerichtliches Strafverfahren

 


Strafrecht

Sie sehen sich mit einem Strafantrag bzw. Anklageschrift konfrontiert?

Sie waren Opfer eine Straftat?

Individualverteidigung:

Das deutsche Strafrecht knüpft an die persönliche Verantwortung von Einzelpersonen an.

Die Verteidigung von Einzelpersonen ist deshalb einer der Schwerpunkte der Sozietät.

Hierbei setzt sich Manowski und Kollegen Rechtsanwälte gegenüber den Ermittlungsbehörden konsequent für die Rechte ihrer Mandanten ein.

Denn die Belastung durch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren ist immens.

Das Bemühen ist daher auf eine zeitnahe Verfahrenserledigung mit geringstmöglicher Öffentlichkeit gerichtet.

Sollte es dennoch zur Hauptverhandlung kommen, verfügt Manowski und Kollegen Rechtsanwälte über langjährige Prozesserfahrung.

Unternehmensvertretung Auch Unternehmen sind zuletzt verstärkt in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gelangt.

Sie erhalten öfter ungebetenen Besuch – von der Staatsanwaltschaft, der Kriminalpolizei oder der Steuerfahndung.

Die Ermittlungsbehörden durchsuchen Geschäftsräume und Produktionsstätten, stellen Betriebsunterlagen und elektronische Daten sicher.

Abgesehen von diesen mitunter erheblichen Beeinträchtigungen drohen den Unternehmen weitere Gefahren, insbesondere wenn Gewinne abgeschöpft und Bußgelder verhängt werden sollen, die teilweise erheblich sind. Manowski und Kollegen Rechtsanwälte berät und vertritt Unternehmen in diesen Fällen.

Die Kanzlei übernimmt zudem die Koordination schwieriger Umfangsverfahren, in denen eine Vielzahl von Angestellten oder sogar die gesamte Geschäftspraxis eines Unternehmens in das Blickfeld der Ermittlungsbehörden geraten sind.

 


Zivilrecht

Kanzlei - Leistungen

Es gilt Ihre Ansprüche im gerichtlichen Wege geltend zu machen?

Oder es gilt unberechtigte Ansprüche betreffend Ihre Person abzuwehren?

Es gilt Ihre Ansprüche im gerichtlichen Wege geltend zu machen?

Wir beraten Sie, ob und in welchem Umfang eine Betreibung Ihrer Ansprüche möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist!

Wir klären Sie umfassend über allfällige außergerichtliche Betreibungsmöglichkeiten und die jeweiligen Kosten bzw. Risiken auf.

Im Falle eines Prozesses kümmern wir uns neben der umfassenden Aufarbeitung der Sach- und Rechtslage um Ihre optimale Vorbereitung auf die Prozesssituation.

Es gilt unberechtigte Ansprüche betreffend Ihre Person abzuwehren? Wir beraten Sie, ob und in welchem Umfang eine Abwehr der unberechtigt an Sie herangetragenen Ansprüche möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Im Falle eines Prozesses kümmern wir uns neben der umfassenden Aufarbeitung der Sach- und Rechtslage um Ihre optimale Vorbereitung auf die Prozesssituation.

 


Unterhaltszahlungen

 


Scheidungsrecht

Vermeiden Sie "12 große Fehler" bei Ihrer Scheidungsplanung:

• zu glauben, dass Unterhaltszahlungen die wirtschaftliche Zukunft sichern (z.B. bei Wegfall der Unterhaltszahlungen bei Tod oder Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen)

• zu glauben, dass eine materielle Teilung Hälfte / Hälfte in jedem Fall gerecht ist

• zu denken, dass die Entscheidung des Richters den eigenen Erwartungen entsprechen wird.

• finanziellen Rat bei Personen ohne jegliche finanzmathematische Kenntisse einzuholen.

• eine Immobilie zu halten, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen dies nicht mehr zulassen.

• finanzielle Einzelentscheidungen zu treffen, ohne die Gesamtsituation zu berücksichtigen.

• Fehleinschätzung der BfA oder anderer Rentenberechnungen (z.B. evtl. Fehlzeiten, Nichtberücksichtigung von Betriebsrenten usw.)

• Nichtberücksichtigung der Folgekosten für das Scheidungsverfahren.

• Unrealistische Einschätzung von Investitionen und Sparplänen, bzw. Nichtberücksichtigung der Inflationsentwicklung.

• Nichtbedenken einer evtl. Altersarbeitslosigkeit und dadurch Vermögensverlust (Hartz IV) • Verzicht auf alternative Lösungsmöglichkeiten zur finanziellen Lebensplanung.

• Sich nicht die Frage zu stellen: "Ist mein Auskommen nach der Scheidung gesichert?" bevor man die Scheidungspapiere unterzeichnet.

 


Erbrecht

Erbrecht

• Rechtliche Stellung des Erben

• Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

• Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

• Kosten der Bestattung und Grabpflege

• Gesetzliche Erbfolge

      • Erbrecht der Verwandten

      • Erbrecht des Ehegatten

• Verfügungen von Todes wegen

      • Testament

      • Erbvertrag

      • Vermächtnis

      • Auflage

      • Testamentsvollstreckung

• Pflichtteil

• Erbunwürdigkeit

• Erb- und Pflichtteilsverzicht

• Kauf eines Erbteils

• Erbengemeinschaft

• Erbschein

• Erbschaftsanspruch

• Internationales Privatrecht im Erbrecht

• Vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung

• Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, -insolvenz u. -pflegschaft

 


Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

A) Wirtschaftsprivatrecht

I. Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, GenG)

• Recht des Handelsstandes (gem. §§ 1–104 HGB)

• Recht der Handelsgeschäfte (gem. §§ 343–406 HGB)

• internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht II. Gesellschaftsrecht

• Recht der Personengesellschaften

• Recht der Vereine

• Recht der Kapitalgesellschaften

• Recht der Genossenschaften

• Recht der Stiftungen bürgerlichen Rechts

• Internationales Gesellschaftsrecht, Europäische Gesellschaft

• Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrecht

B) Wirtschaftsverwaltungsrecht

• Handwerksrecht

• Gewerberecht

• Verkehrsgewerberecht

• Gaststättenrecht

• Vergaberecht

• Subventionsrecht

• Immissionsschutzrecht (siehe Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)

• Energiewirtschaftsrecht

• Recht Öffentlicher Unternehmen, Wirtschaftsrecht u. Unternehmen der Kommunen

C) Wirtschaftsstrafrecht

• Betrug

• Korruption

• Insolvenzdelikte

• Untreue

• Diebstahl geistigen Eigentums

 


Arbeitsrecht